"Nicht allein und nicht ins Heim"
Die Bewohner bzw. deren Angehörigen regeln alle Fragen, die die
Wohngemeinschaft betreffen, selbst. Sie entscheiden beispielsweise darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht oder wie der Alltag gestaltet wird. Daher eignet sich diese Wohnform im Besonderen
für Menschen, die Angehörige haben, die ihre Interessen vertreten können, falls der Bewohner selbst dies nicht alleine kann.